Lino Weist beleuchtet erstmals systematisch die Geschichte der Völkerschauen im Frankfurter Zoo – einem der ältesten Zoos Deutschlands. Mit präziser Quellenarbeit dokumentiert er Gruppen, Daten und Veranstalter dieser kolonial geprägten Schauen und zeigt ihre gesellschaftliche Einbettung. Ein wichtiges Werk zur kritischen Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte.
Die Veranstaltung
Buch "Völkerschauen im Frankfurter Zoologischen Garten 1878-1931von Lino Weist
Die etwa siebzigjährige Geschichte der Völkerschauen beinhaltet unzählige verschiedene
Gruppen, die auftraten. Für Frankfurt am Main ist eine solche Aufstellung noch nicht
erfolgt. Der Zoo Frankfurt ist nach Berlin der zweitälteste Zoo Deutschlands und begann
sehr früh Völkerschauen zu zeigen.
Es ist die Intention, ein möglichst allumfassendes Bild der Völkerschaugeschichte in Frankfurt am Main zu zeichnen. Dabei werden bestimmte Eckdaten, soweit vorhanden, bei jeder
Schau genannt. Beispielsweise die Aufenthaltsdaten, der Name des Impresarios und die Anzahl
der teilnehmenden Personen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Veranstaltung nicht
eindeutig dem Völkerschaugenre zugeordnet werden kann, obgleich Überschneidungen bestanden. Ein Beispiel dafür ist „Buffalo Bill’s Wild West Show“, sie hat Ähnlichkeit mit einer
Völkerschau, kann aber ebenso gut dem Genre des Zirkus zugeordnet werden. Auch wenn die
Show im Oktober 1890 in Frankfurt zu sehen war, wird sie in dieser Arbeit aufgrund der anderen Ausrichtung (so trat der Impresario selbst mit auf) nicht näher beschrieben. Zudem wird
sich auf die im Zoologischen Garten ausgerichteten Völkerschauen konzentriert.
Allerdings werden vereinzelt einige Völkerschauen beschrieben, welche außerhalb des Zoos
stattfanden. Dies geschah, wenn die Quellenlage besonders gut oder die Schau aus bestimmten
Gründen besonders erwähnenswert war.
Infos zum Buch:
Softcover - 272 Seiten,ISBN 978-3-86638-393-7, 26,00€ inkl. Verpackung & Versand
Infos
Dauer: ca. 2-3 Tage
Treffpunkt: per Post an Sie geliefert
Rollstuhl- und/oder Kinderwagengerecht: Nein
Mindestalter: keine Altersbegrenzung