Allgemeine Geschäftsbedingungen Frankfurter Stadtevents
1. Buchung und Vertragsschluss
Mit seiner schriftlichen Buchung bietet der Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeber genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von Frankfurter Stadtevents per E-Mail bestätigt wird.
2. Zahlung
Die Bezahlung der Serviceleistung erfolgt sofort nach Buchung per Bankeinzug oder Paypal ohne jeden Abzug, es sei denn andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Frankfurter Stadtevents und Auftraggeber einvernehmlich getroffen.
3. Leistungsänderungen und Leistungsbeschreibung
Der Umfang der vertraglichen Serviceleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung via E-Mail von Frankfurter Stadtevents. Zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Frankfurter Stadtevents.
Das Wegfallen einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Frankfurter Stadtevents zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch Frankfurter Stadtevents zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Frankfurter Stadtevents ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Frankfurter Stadtevents dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber
4.1 Stornierungen: Bis zu 72 Stunden vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber mit Zahlung einer Stornierungssgebühr von 5 Euro pro Person per E-Mail oder Fax storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung mindestens 72 Stunden vor dem Termin bei Frankfurter Stadtevents. Alle Stornierungen die nach Ablauf der 72-Stunden-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden.
Im Detail
bis zu 72 Stunden vor Termin: 5 € Stornierungsgebühr pro Person
ab 72 Stunden vor Termin: 100 % des Vertragsgesamtpreises pro Person
4.1.2 Rückgabe von bestellten Sonderheften: Die bei der Buchung bestellten Sonderhefte des JOURNAL FRANKFURT können selbst bei Stornierung der Buchung nicht annulliert werden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Abonnementverträgen (§ 312g Abs. 2 Nr.7 BGB).
4.2 Umbuchungen: Fest eingebuchte Termine können gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von 5 € innerhalb des selben Themas verschoben werden. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Umbuchungserklärung mindestens 72 Stunden vor dem Termin bei den Frankfurter Stadtevents via E-Mail oder Fax. Alle Umbuchungen die nach Ablauf der 72 Stunden-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden und sind nicht mehr umbuchbar.
Im Detail
bis zu 72 Stunden vor Termin: 5 € Bearbeitungsgebühr pro Buchung
ab 72 Stunden vor Termin: 100 % des Vertragsgesamtpreises pro Person
5. Rücktritt und Kündigung von Frankfurter Stadtevents als Unternehmer
Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- Aufgrund Einwirkung höherer Gewalt.
- Aufgrund von Straßensperrungen, z. B. bei Öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten.
- Wegen plötzlichem Ausfall oder Krankheit eines Guides. Darüber wird der Auftraggeber so schnell wie möglich per E-Mail unterrichtet.
- Wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen der Gruppenbuchung die Durchführung des Events, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Aus wirtschaftlichen Gründen, z.B. wegen unzureichender Teilnehmerzahl. Der Termin kann in diesem Fall auch am Veranstaltungstag via E-Mail abgesagt werden.
Die Teilnahmegebühr wird dem Auftraggeber (außer bei einer Vertragskündigung gemäß Punkt 4 oder 5) voll und unverzüglich erstattet.
Die Frankfurter Stadtevents behalten sich jederzeit vor bei stattfindenden Events auch kurzfristige Änderungen in den Abläufen (Treffpunkt, Endpunkt, Route) oder in Personalien (Guide) vorzunehmen.
6. Preise und Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
7. Kinder
Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres können Kinder kostenfrei an den klassischen Führungen teilnehmen, jedoch sind sie von jeglichen Gastro-Leistungen ausgeschlossen. Ab dem 8. Geburtstag sind Kinder in jedem Fall zahlungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Führungen für Kinder geeignet sind. Bitte erfragen Sie die Eignung der jeweiligen Führung vor Ihrer Buchung. Ausgenommen von dieser Regelung sind die explizit ausgewiesenen Führungen für Kinder & Familien sowie alle Events der folgende Rubriken: Banken & Architektur, Beauty-Pakete, Fun-Pakete, Führungen am Flughafen, Führungen auf dem Fluss, Führungen auf Rädern, Hotel-Pakete, Museen & Ausstellungen, Partys & Events, Sport-Pakete, Saisonale Events wie Weihnachten, Silvester, Ostern etc., Schlemmer-Pakete und Kulinarische Führungen.
8. Sonderbuchungen
Nach erteilter Auftragsbestätigung seitens des Kunden, kann die Sonderführung mit folgenden Ausfallgebühren storniert werden:
- Ab Buchung und bis 14 Tage vor dem vereinbartem Termin werden 25% des Nettoauftragvolumens fällig
- Bis 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin werden 50% des Nettoauftragvolumens fällig
- Ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin muss der gesamte Betrag entrichtet werden
Sollte am Veranstaltungstag die durch die Auftragsbestätigung vereinbarte und bestätigte Teilnehmerzahl unterschritten werden, können wir Ihnen im Nachhinein keine Gebühren für nicht erschienenen Teilnehmer gutschreiben. Die finale Teilnehmerzahl, teilen Sie uns bitte spätestens 14 Tage vor Eventsbeginn schriftlich mit. Zusätzlich erschienene Teilnehmer werden wir Ihnen nach dem Event in Rechnung stellen.
9. Haftung
Frankfurter Stadtevents haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Frankfurter Stadtevents haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Anbieter vermittelt werden (z. B. Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Eintritt zu kostenpflichtigen Einrichtungen, Restaurantbesuche etc.), und andere, die in der Serviceleistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, und auch nicht für Schäden aus solchen Fremdleistungen.
Für Schäden, die nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betreffen, haftet Frankfurter Stadtevents nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10. Datenschutz
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu internen Werbezwecken des JOURNAL FRANKFURT können Sie jederzeit durch Mitteilung an Presse Verlagsgesellschaft für Zeitschriften und neue Medien mbH, Frankfurter Stadtevents, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln des JOURNAL FRANKFURT unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke verwenden. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
11.Hinweis über die Verwendung von Partner-Technologien
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.